An den
Bürgermeister der Gemeinde Blankenheim,
Herrn Rolf Hartmann,
Rathausplatz 16
53945 Blankenheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
für die nächste Sitzung des HFA am 30.03.2017 und des Rat 05.04.2017 beantragt die SPD Fraktion gem. § 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Blankenheim die Behandlung des folgenden Punktes in der Tagesordnung:
Wertschätzung der Feuerwehrleute
Antrag auf Rente für Freiwillige Feuerwehr in Blankenheim
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Modell für eine zusätzliche Altersversorgung für freiwillige Feuerwehrleute in Blankenheim zu erarbeiten, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen (Rettungsdienst) und anderen Kommunen.
Eine derartige Altersvorsorge in Form einer privaten Rente gibt es bereits in einigen Kommunen dieses Landes oder man ist dabei, eine solche Rente einzuführen.
Wir wollen mit unserem Antrag dieses besondere Ehrenamt würdigen und die ehrenamtlichen Wehrleute zu einer dauerhaften Mitarbeit motivieren. Wenn wir uns im Brandschutz nicht auf eine gut funktionierende Freiwillige Feuerwehr stützen könnten, müsste die Gemeinde bzw. der Kreis Euskirchen hauptamtliche Wehrleute einstellen.
Viele Mitbürger sind in der Feuerwehr aktiv. Das tun sie in den meisten Fällen in ihrer Freizeit, nicht selten in der Nacht und am Wochenende. Statt Freizeit zu verbringen, sorgen sie sich um den Schutz von Menschen und Gebäuden in unserer Gemeinde. Art der Einsätze und die damit verbundenen Gefahren sind uns seit Jahren hinlänglich bekannt. Demzufolge brauchen wir darauf nicht weiter einzugehen.
Die einzuführende Rente soll eine kleine Entschädigung für all die Nachteile sein, die die motivierten und engagierten Feuerwehrleute in Kauf nehmen.
Bei einer solchen Feuerwehr-Rente wird für jedes aktive Mitglied der Feuerwehr ein noch zu bestimmender monatlicher Beitrag in eine zusätzliche Altersvorsorge eingezahlt. Mit Erreichen einer Altersgrenze erhält das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr dann eine monatliche Zusatzrente ausgezahlt.
Die Modalitäten sind durch eine noch festzulegende Satzung zu beschließen und ab 01.1.2018 durch entspreche Haushaltsmittel abzudecken.
Die Jahresbeiträge anderer Kommunen sind zum Teil gesplittet:
- in einen Monatsbeitrag (mindestens 70 Prozent Beteiligung am regulären Übungsdienst)
- und einen Beitrag je geleisteter Einsatzstunde (z. B. 6,50 €).
Die Jahresbeiträge pro aktivem Mitglied belaufen sich je nach Stadt/Gemeinde auf 200 € bis 350 €.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wilfried Wutgen (Fraktionsvorsitzender)